ist seit mehr als 20 Jahren in Wien als auf Erbrecht, Pflichtteilsrecht und Immobilienrecht spezialisierter Anwalt tätig. Durch sein Fachwissen, sein Netzwerk und die Unterstützung seiner juristischen Mitarbeiter in der Fachkanzlei ist die optimale Betreuung in komplexen Erbrechtsfällen gewährleistet.
Das Erbrecht ist eine der komplexesten Zivilrechtsmaterien, das sich aufgrund einer sehr dynamischen Judikatur des Fachsenates des Obersten Gerichtshofes im steten Wandel befindet.Es gibt daher nur sehr wenige Erbrechtsexperten, die „up to date“ sind und Sie bestmöglich unterstützen können! Da es in Österreich (anders als in Deutschland) keine Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht gibt, müssen Sie sich leider hier selbst informieren. Neben der Expertise sollten Sie auch im Rahmen eines Erstgespräches abklären, ob die persönliche Chemie mit Ihrem Rechtsvertreter stimmt, da es in Erbrechtsfällen auch sehr in den persönlichen Bereich gehen kann und es eines absoluten Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt bedarf, um erfolgreich zu sein.
Hinterfragen Sie (gutgemeinte) Vorschläge von öffentlichen Notaren als Gerichtskommissär zur raschen vergleichsweisen Bereinigung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen. Öffentliche Notare (insbesondere in ländlichen Gegenden) sehen es oft als wichtig, eine gewisse „familiäre Befriedungsfunktion“ auszuüben. In vielen Fällen führt dies aber dazu, dass Sachverhalte nicht ausreichend geprüft und insbesondere Pflichtteilsansprüche (z.B. aufgrund Nichtberücksichtigung von Schenkungsanrechnungen) nicht ausreichend berücksichtigt werden.
„Bei Geld hört die Freundschaft auf“ und nach dem Tod eines Angehörigen wird das Verwandtschaftsverhältnis schnell vergessen. Leider wird vermehrt in der Familie um das Erbe gestritten und ist ein gutes/normales Verhältnis heute kein Garant dafür, dass dies nach dem Tod des Erblassers auch so bleibt. Da erbrechtliche gerichtliche Auseinandersetzungen (insbesondere Verfahren zur Feststellung des besseren Erbrechtes und Pflichtteilsprozesse) oft (auch wegen einzuholender Sachverständigengutachten) sehr kostspielig sein können, schließen Sie eine Rechtschutzdeckung ab oder prüfen Sie den Deckungsumfang ihres bestehenden Vertrages. Wichtig ist, dass der Versicherungsbaustein Erbrecht (meist Art. 25 oder 26 in den Versicherungspolizzen) in Ihrer Versicherung enthalten ist.
Immer öfter haben Erbrechtsfälle einen internationalen Konnex. Der Verstorbene hat Eigentum in verschiedenen Ländern; typischerweise das Ferienhaus z.B. in Spanien. Der Erblasser verstirbt im Ausland und stellt sich dann die Frage, in welchem Land ein Verlassenschaftsverfahren zu führen ist und welches Recht auf den Erbfall Anwendung findet. Muss ich zur Erlangung meines Erbes aktiv tätig werden oder rasch (innerhalb oft sehr kurzer Fristen) das Erbe „ausschlagen“!? Wenn ich dann Erbe geworden bin, stellt sich zuletzt die Frage, welche Steuern zu entrichten sind. Hier stellen sich wieder Fragen des anwendbaren Rechtes, von Bemessungsgrundlagen und Freigrenzen und die Frage, ob ein zwischenstaatliches Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Erbrechtsexperte auch in internationalen Organisationen vernetzt ist und über anwaltliche Kontakte in den involvierten Ländern verfügt.